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   LG Dortmund, 24.11.2015 - 9 S 41/14   

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https://dejure.org/2015,48687
LG Dortmund, 24.11.2015 - 9 S 41/14 (https://dejure.org/2015,48687)
LG Dortmund, Entscheidung vom 24.11.2015 - 9 S 41/14 (https://dejure.org/2015,48687)
LG Dortmund, Entscheidung vom 24. November 2015 - 9 S 41/14 (https://dejure.org/2015,48687)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur ordnungsgemäßen Jahresabrechnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft; §§ 14 Nr. 1, § 15 Abs. 3, § 28 Abs. 3 WEG

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    "Sonderkosten" haben in der Jahresabrechnung nichts verloren!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Jahresabrechnung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Intransparenter Beschluss einer Eigentümerversammlung über die Genehmigung der Jahresabrechnung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Intransparenter Beschluss einer Eigentümerversammlung über die Genehmigung der Jahresabrechnung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Jahresabrechnung

Besprechungen u.ä. (2)

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Jahresabrechnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Was muss Jahresabrechnung beinhalten? (IMR 2016, 245)

Papierfundstellen

  • ZMR 2016, 221
  • ZMR 2016, 640
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (28)

  • BGH, 15.01.2010 - V ZR 72/09

    Wohnungseigentum: Vermietung an wechselnde Feriengäste als zulässige Wohnnutzung;

    Auszug aus LG Dortmund, 24.11.2015 - 9 S 41/14
    Dabei ist von dem protokollierten Wortlaut der Eigentümerbeschlüsse auszugehen ( BGH NJW 2010, 3093 ).

    Zwar fehlt den Wohnungseigentümern die Kompetenz, einzelnen Wohnungseigentümern außerhalb der gemeinschaftlichen Kosten und Lasten durch Mehrheitsbeschluss Leistungspflichten aufzuerlegen ( BGH NJW 2010, 3093; BGH NJW 2010, 2801 ).

    Dabei ist von dem protokollierten Wortlaut der Eigentümerbeschlüsse auszugehen ( BGH NJW 2010, 3093 ).

  • BGH, 04.12.2009 - V ZR 44/09

    Buchung von tatsächlichen und geschuldeten Zahlungen der Wohnungseigentümer auf

    Auszug aus LG Dortmund, 24.11.2015 - 9 S 41/14
    Sie muss für einen Wohnungseigentümer auch ohne Hinzuziehung fachlicher Unterstützung verständlich sein ( BGH NJW 2014, 145; BGH NJW 2010, 2127 ).

    Dazu muss die Darstellung sowohl die Zahlungen ausweisen, die die Wohnungseigentümer auf die Instandhaltungsrücklage tatsächlich erbracht haben, als auch die Beträge, die sie schulden, aber noch nicht aufgebracht haben ( BGH WuM 2010, 178 ).

    Eine Entlastung des Verwalters widerspricht schon dann den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn dieser eine fehlerhafte Jahresabrechnung vorgelegt hat ( BGH NJW 2010, 2654; BGH NZM 2010, 243 ).

  • LG Frankfurt/Main, 14.04.1989 - 9 T 362/89

    Ist für das Fällen von Bäumen Einstimmigkeit erforderlich?

    Auszug aus LG Dortmund, 24.11.2015 - 9 S 41/14
    Es kommt vielmehr auf die Schwere der Beeinträchtigung und darauf an, ob der gestörte Wohnungseigentümer das Vorhandensein des Baumes beim Erwerb seiner Eigentumswohnung bereits gekannt hat ( LG Frankfurt NJW-RR 1990, 24 ).

    Bevor über die Entfernung eines Baumes eine wirksame Beschlussfassung erfolgen kann, ist zunächst die Möglichkeit eines Rückschnitts und Auslichtens des Baumes als minder schwere Maßnahme zu erwägen ( OLG Köln WuM 2000, 624; OLG Köln NZM 1999, 623; LG Frankfurt NJW-RR 1990, 24 ).

  • AG Recklinghausen, 24.01.2017 - 90 C 75/16

    Anforderungen an eine Gesamtjahresrechnung

    Die Eigentümer müssen nachvollziehen können, was mit den eingezahlten Mitteln geschehen ist, insbesondere ob sie entsprechend den Vorgaben des Wirtschaftsplans eingesetzt worden sind (vergleiche dazu BGH in NJW 2014, 145 ff.; Landgericht Dortmund in ZMR 2016, 221).

    Dazu muss die Darstellung sowohl die Zahlungen ausweisen, die die Wohnungseigentümer auf die Instandhaltungsrücklage tatsächlich erbracht haben, als auch die Beträge, die sie schulden, aber nicht aufgebracht haben (vergleiche dazu Landgericht Dortmund in ZMR 2016, 640 ff.).

    Die Darstellung einer Saldenliste kann in diesem Zusammenhang nicht verlangt werden, da es sich dabei nicht um zwingende Bestandteile einer Jahresabrechnung handelt (vergleiche dazu Landgericht Dortmund in ZMR 2016, 221).

  • LG Frankfurt/Main, 28.05.2020 - 13 S 6/19

    Wie werden durch Entnahmen aus der Rücklage finanzierte Ausgaben dargestellt?

    Ferner gibt es die Ansicht, dass die aus der Instandhaltungsrückstellung finanzierte Maßnahme neben der Darstellung bei der Entwicklung der Rücklage und in der Gesamtabrechnung auch in den Einzelabrechnungen als Ausgabe kenntlich gemacht werden müsse (LG Dortmund ZMR 2016, 221; LG München ZMR 2011, 64; ZMR 2007, 567; zustimmend BeckOK aaO).
  • AG Backnang, 29.11.2023 - 4 C 333/23

    Jahresabrechnung genehmigt: Auslegung kann dennoch deren Ordnungsmäßigkeit

    Zwar muss die Jahresabrechnung für einen Wohnungseigentümer auch ohne Hinzuziehung fachlicher Unterstützung verständlich sein (BGH NJW 2014, 145; BGH NJW 2010, 2127), was hinsichtlich des Postens " Sonderkosten Eigentümer " wohl nicht der Fall sein dürfte (vgl. insoweit LG Dortmund Urt. v. 24.11.2015 - 9 S 41/14, BeckRS 2016, 5627, beck-online).
  • LG München I, 05.02.2020 - 36 T 9951/19

    Zwangsgeld gegen Verwalter nach Verurteilung zur Erstellung einer

    Die erforderliche Überprüfbarkeit bzw. Plausibilität ist dabei dann nicht gewährleistet, wenn der einzelne Wohnungseigentümer das Abrechnungswerk bzw. den diesen erläuternden Vermögensstatus gar nicht oder nur dann nachvollziehen kann, wenn er sich das Maßgebende selbst beschafft oder dies erst noch einer ergänzenden Darstellung - gegebenenfalls im Prozess - bedarf (LG Dortmund, ZMR 2016, 640 ff.; LG Berlin, ZWE 2013, 374, 375).
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